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AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

: Haftungsausschluss

Die Teilnehmer/innen (im folgenden Teilnehmer genannt) tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder mit dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden.

Alle Teilnehmer verzichten durch Abgabe der Anmeldung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen einschließlich Rückgriffsansprüchen gegen die Deutsche Verkehrswacht, Verkehrswacht Bremerhaven e.V., deren Vorstand, Mitglieder, Mitarbeiter oder Beauftragte einschließlich des Trainers, den Betreiber des Veranstaltungsgeländes, sonst mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehende Personen, die Fahrer, Beifahrer, Halter und Eigentümer anderer Fahrzeuge. Dieser Verzicht gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit oder bei vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursachten Schäden.

Die Teilnehmer verpflichten sich zur Beachtung von StVO und StVZO. Das Fahrzeug muss zugelassen und ordnungsgemäß versichert sein. Das Fahrzeug muss sich in verkehrssicherem Zustand befinden. Die Teilnehmer verpflichten sich, komplette Motorrad-Schutzkleidung (keine Turnschuhe o.ä.) zu tragen und zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln zu stehen, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können. Zugelassen werden nur Teilnehmer, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung im Besitz der Fahrerlaubnis sind, die für das eingesetzte Fahrzeug gesetzlich vorgeschrieben ist.

Mit Abgabe dieser Anmeldung wird diese Vereinbarung wirksam. Der Teilnehmer verzichtet auf eine ausdrückliche Annahmeerklärung. Verwenden Teilnehmer ein nicht auf ihren Namen zugelassenes Fahrzeug, so muss der Halter ebenfalls die Haftungsausschlusserklärung und Vereinbarung unterzeichnen.

Den Anweisungen des Veranstalterpersonals ist in jedem Fall Folge zu leisten.

Gefährdet ein/e Teilnehmer/in durch riskante, rücksichtslose Fahrweise Leben und Gesundheit anderer Teilnehmer/innen, wird er/sie von der Veranstaltung ohne Kostenrückerstattung ausgeschlossen. Die Entscheidung darüber obliegt dem Veranstalter bzw. dem Trainer/Instruktor vor Ort.

Wenn ein/e Teilnehmer/in nachhaltig die Veranstaltung stört oder sich grob fahrlässig und/oder verkehrswidrig verhält, kann er mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Die Teilnehmergebühr wird dann nicht zurückerstattet.

: Haftungsbeschränkung

Der Teilnehmer ist im Schadenfall verpflichtet eine bereits bestehende Fahrzeugversicherung mit Namen der Gesellschaft und Versicherungsnummer dem Veranstalter zu melden.

: Anmeldung

Die verbindliche Anmeldung zu der Veranstaltung erfolgt durch Abgabe bzw. Zusendung des Anmeldebogens an den Veranstalter. Hierbei sind ausschließlich die Vordrucke (Original oder Kopie) der Verkehrswacht Bremerhaven e.V. zu verwenden. Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt durch die Anmeldebestätigung zustande.

Die Teilnahmegebühr ist 30 Kalendertage vor Veranstaltungstermin fällig.

Bei Absage eines Teilnehmers innerhalb von 14 Kalendertagen vor dem Veranstaltungstermin wird die halbe Gebühr fällig.

Bei einem Rücktritt nach diesem Termin und bei Nichterscheinen zum Veranstaltungstermin wird die gesamte Gebühr fällig, es sei denn, es wird ein Ersatzfahrer (Eigeninitiative) gefunden.

Im Falle einer Absage oder eine Abbruches der Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, wird ein Ausweichtermin angeboten - für diesen Fall bleibt die Teilnehmergebühr erhalten.  Eine Kostenrückerstattung wegen schlechten Wetters ist ausgeschlossen.

Der Veranstalter behält sich vor, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl ausgeschriebene Kurse abzusagen. In solchen Fällen wird die Teilnahmegebühr in voller Höhe zurückerstattet oder ein geeigneter Ausweichtermin genannt.

: Bekleidung

Komplette Schutzkleidung: Lederkombi oder hochwertige Textilbekleidung, Motorradstiefel mit Knöchelschutz (keine Halbschuhe), Motorradhandschuhe und ggf. Rückenprotektor und unbeschädigter Integralhelm sind vorgeschrieben.  

 

: Technische Bestimmungen

Vor Beginn der Veranstaltung hat jede/r Teilnehmer/in dafür zu sorgen, dass sich das von ihm betriebene Fahrzeug in einem technisch einwandfreien Zustand befindet. Zu einem einwandfreien Zustand zählen auch ausreichend Kraftstoff, Motoröl, die richtige Kettenspannung sowie der entsprechende Luftdruck. Der Abnutzungsgrad der Bereifung muss eine ungefährdete Teilnahme ermöglichen.

AGB Stand: 20. Dezember 2011

 

 

 

 

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